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Garantiebedingungen
1. Der Hersteller RADWAG Wagi Elektroniczne Witold Lewandowski, ul. Toruńska 5, 26-600 Radom (im Folgenden: ?RADWAG?, ?Hersteller?, ?Garantiegeber?) garantiert den reibungslosen Betrieb der oben genannten Geräte, sofern sie gemäß den Bestimmungen verwendet werden mit dem Zweck und den Anweisungen in der Bedienungsanleitung.

2. Die Garantie gilt nur für das auf der Garantiekarte angegebene Produkt. Der Hersteller gibt keine andere ausdrückliche oder stillschweigende Garantie.

3. Die Garantiekarte ohne Siegel und Unterschrift des Verkäufers ist ungültig.

4. Garantieansprüche erstrecken sich über einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Verkaufsdatum.

5. Der Garantieort ist der Sitz der Radwag Waagen GmbH in Hilden sowie Servicezentrum in Radom (Polen). Reparaturen von Geräten werden im Verkaufsservice Hilden oder im Servicezentrum in Radom durchgeführt. Hat der Garantienehmer das Garantieprodukt direkt bei der Radwag Waagen GmbH erworben, so ist die Radwag Waagen GmbH verpflichtet, das Garantieprodukt bei dem Garantienehmer abzuholen. Hat der Garantienehmer das Produkt über einen Zwischenhändler erworben, so ist dieser Zwischenhändler für die Überbringung oder Übersendung des Garantieprodukts an den Garantieort verantwortlich.

6. Voraussetzung für die Erfüllung der Garantie ist, dass der Kunde dies nachweist:
    • Lesbar und korrekt ausgefüllte Garantiekarte;
    • Kaufnachweis für das defekte Produkt;
    • Defektes Produkt;
    • Werksverpackung.

7. Die Garantie gilt nicht für:
    • Sicherungen
    • Mechanische Schäden durch unsachgemäßen Betrieb der Waage sowie thermische und chemische Schäden, Blitzschäden, Spannungsspitzen im Stromnetz, natürliche bnutzung und Verschleiß oder andere zufällige Ereignisse;
    • Wartung (Reinigung, Justage).

8. Die Garantie erlischt, wenn:
    • Die Reparatur außerhalb des RADWAG-Verkaufsbüros oder außerhalb eines autorisierten Service-Centers durchgeführt wird.
    • Der Dienst Beschädigungen in der mechanischen oder elektronischen Konstruktion der Waage feststellt.
    • Die Waage keine Firmensicherheitszeichen hat.

9. Die Bedingungen und Kosten für die Lieferung des betreffenden Produkts an den Service sollten vor der Bestellung der Sendung mit dem Verkäufer oder einem autorisierten Servicepunkt vereinbart werden.

10. Während der Garantiezeit aufgedeckte Mängel werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt kostenlos beseitigt.

11. Das Gerät soll sauber in der Fabrikverpackung an das Servicecenter geliefert oder übergeben werden. RADWAG übernimmt keine Verantwortung für Produktschäden, wenn die Geräte nicht in einer Originalverpackung versendet werden.

12. Es wird eine Reinigungsgebühr gemäß den geltenden Tarifen erhoben, wenn schmutzige Geräte an das Servicecenter geliefert werden.

13. Der Käufer hat das Recht, das Gerät durch ein neues zu ersetzen wenn:
    • während der Garantiezeit der autorisierte Service drei Reparaturen an demselben Fehler durchführt, und das Gerät weiterhin Mängel aufweist (von RADWAG bestätigt), die den bestimmungsgemäßen Betrieb verhindern.
    • RADWAG schriftlich erklärt, dass Mängel nicht behoben werden können.

14. Geräte dürfen nur an der Verkaufsstelle ausgetauscht werden.

15. Die Methode zur Realisierung der Garantie hängt vom Garantiegeber ab.

16. RADWAG haftet nicht für die verspätete Lieferung von Garantiereparaturen, wenn die Aktivität des Servicenetzwerks durch Umstände höherer Gewalt gestört wird.

17. Bei einer Geräte-Kalibrierung, die mit einem Kalibrierungszertifikat bestätigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die Ausstellung des Kalibrierungszertifikats.

18. Die Radwag Waagen GmbH führt als Herstellervertreter/in in Deutschland die Abwicklung von Ansprüchen aus dem Garantievertrag für die Hersteller/in durch. Hiervon unberührt bleibt die gesetzliche und vereinbarte Gewährleistung der Radwag Waagen GmbH, welcher die Radwag Waagen GmbH als Händler/in im durch die allgemeinen Lieferbedingungen vereinbarten Rahmen nachkommt.